Du denkst darüber nach, deinen Bausparvertrag aufzulösen – und fragst dich, ob du dabei staatliche Förderungen verlierst? Kurze Antwort: Ja, in den meisten Fällen verlierst du sie. Was genau auf dem Spiel steht und was du stattdessen tun kannst, erfährst du hier.
Was ist ein Bausparvertrag – kurz erklärt
Ein Bausparvertrag kombiniert Sparen und Darlehen: Du zahlst regelmäßig ein, bekommst sichere Zinsen und erhältst später Zugang zu einem günstigen Bauspardarlehen. Der Staat fördert das Ganze mit der Wohnungsbauprämie (WoBauPrämie) – einem echten Bonus, der dir für deine Einzahlungen zusteht.
Klingt gut – und ist es auch. Solange du die Spielregeln kennst.
Die Wohnungsbauprämie: lebenslange Zweckbindung
Hier steckt der wichtigste Punkt, den viele nicht wissen: Die Wohnungsbauprämie ist lebenslang zweckgebunden. Das bedeutet: Das angesparte Guthaben muss für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden – zum Beispiel für den Kauf, Bau oder die Modernisierung einer Immobilie.
Eine Kündigung des Bausparvertrags führt immer zum vollständigen Verlust der Wohnungsbauprämie. Es gibt keine Möglichkeit, die WoBauPrämie bei einer Kündigung zu behalten. Die bereits ausgezahlten Prämien müssen zudem vollständig zurückgezahlt werden.
Sonderregelung: Jugendbausparverträge
Für Jugendbausparverträge gilt eine Ausnahme: Hier greift eine Sonderregelung, die unter bestimmten Voraussetzungen eine nicht-wohnwirtschaftliche Verwendung des Guthabens ermöglicht. Wenn du unter 25 Jahren einen solchen Vertrag abgeschlossen hast, solltest du dir das genau anschauen – und dich beraten lassen, bevor du kündigst.
Was passiert sonst noch bei einer Kündigung?
Deine eigenen Einzahlungen
Dein selbst angespartes Guthaben bekommst du bei einer Kündigung vollständig zurück – inklusive der vertraglich vereinbarten Zinsen. Dein eigenes Geld ist sicher.
Vermögenswirksame Leistungen (VL)
Das von deinem Arbeitgeber eingezahlte Geld bekommst du zurück – es gehört dir. Die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage hingegen verfällt bei Kündigung, sofern das Guthaben nicht wohnwirtschaftlich verwendet wird.
Lena hat 5 Jahre lang in ihren Bausparvertrag eingezahlt und jährlich die Wohnungsbauprämie von 70 € erhalten. Als sie kündigt, ohne das Geld für eine Immobilie zu nutzen, muss sie alle 350 € WoBauPrämie zurückzahlen – und verliert zusätzlich ihren Anspruch auf zukünftige Förderungen. Eine kurze Beratung hätte gereicht, um das zu vermeiden.
Wann kann eine Kündigung dennoch sinnvoll sein?
Eine Kündigung ist nicht in jedem Fall falsch. Diese Situationen können sie rechtfertigen:
- Du nutzt das Guthaben für einen wohnwirtschaftlichen Zweck – dann bleibt die Prämie erhalten
- Du brauchst das Geld dringend und hast keine andere Möglichkeit
- Der Vertrag passt nicht mehr zu deiner aktuellen Lebenssituation
- Die Konditionen sind veraltet und ein Neuabschluss wäre günstiger
In diesen Fällen gilt: Erst beraten lassen, dann entscheiden – damit du weißt, was eine Kündigung wirklich kostet.
Schritt für Schritt: So gehst du vor
Alternativen zur Kündigung
Bevor du kündigst, lohnt ein Blick auf diese Optionen – viele kennen sie gar nicht:
- Beitragsfreistellung: Du zahlst nichts mehr ein, der Vertrag läuft weiter – und deine Prämien bleiben erhalten.
- Zuteilung beantragen: Du nimmst das Bauspardarlehen in Anspruch, auch ohne konkreten Immobilienkauf (je nach Tarif möglich).
- Abtretung: In manchen Fällen kannst du den Vertrag auf eine andere Person übertragen.
- Wohnwirtschaftliche Verwendung: Nutzt du das Guthaben für Modernisierungen oder Renovierungen, bleibt die WoBauPrämie erhalten.
Fazit: Kündigen ist teurer als du denkst
Eine Kündigung ist schnell erledigt – aber sie kostet dich in der Regel alle staatlichen Prämien, die du über Jahre aufgebaut hast. Die Wohnungsbauprämie ist lebenslang zweckgebunden: Wer sie nicht für Wohneigentum einsetzt, verliert sie vollständig.
Unser Tipp: Hol dir zuerst eine kostenlose Beratung. Bei Pottfinanz schauen wir gemeinsam, welche Option wirklich zu dir passt – ohne Druck, ohne Fachchinesisch.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Steuerliche und rechtliche Details können sich ändern.